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§ 20a NTG (Entleitner)

Entleitner1. AuflMai 2024

§ 20a (1) Für die Durchführung einer freiwilligen Feilbietung beträgt die Wertgebühr bei einer Bemessungsgrundlage

bis einschließlich 70 Euro 5,45 Euro(Anm. 1),über 70 Euro bis einschließlich 110 Euro 8,20 Euro(Anm. 2),

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