Zusatzkollektivvertrag „Zweckzuschuss EEZG 2023“ zum Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens
Präambel
Aufgrund des Bundesgesetztes über einen Zweckzuschuss (Entgelterhöhungs-Zweckzuschuss-Gesetz) gebührt den Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen für 2023 ein Pflegezuschuss nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
