vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusatz-Kollektivvertrag „Zweckzuschuss EEZG 2023“ zum VSG-KV - Ergänzungsheft

Löschnigg/Resch15. AuflJänner 2023

Zusatzkollektivvertrag „Zweckzuschuss EEZG 2023“ zum Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens

Präambel

Aufgrund des Bundesgesetztes über einen Zweckzuschuss (Entgelterhöhungs-Zweckzuschuss-Gesetz) gebührt den Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen für 2023 ein Pflegezuschuss nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!