Präambel
Die BAGS richtet eine Schiedskommission als Streitbeilegungsinstrument ein, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kollektivvertrag mit Hilfe der Schlichtung auf der Grundlage der nachfolgenden Verfahrensordnung (die „Schlichtungsordnung“) beizulegen.
§ 1 Anwendungsbereich
