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Schlichtungsordnung

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

Präambel

Die BAGS richtet eine Schiedskommission als Streitbeilegungsinstrument ein, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kollektivvertrag mit Hilfe der Schlichtung auf der Grundlage der nachfolgenden Verfahrensordnung (die „Schlichtungsordnung“) beizulegen.

§ 1 Anwendungsbereich

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