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§ 30 Allgemeine Entgeltregelungen

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

1) Die Gehaltstabelle gemäß § 29 legt die Höhe der Mindestgrundgehälter fest1). Dabei wird die Gehaltstabelle nach Verwendungsgruppen gemäß § 28 sowie nach Gehaltsstufen2) gegliedert.

2) Die Einreihung in eine bestimmte Verwendungsgruppe der Gehaltstabelle erfolgt nach der Art der Tätigkeit3). Die Einstufung in eine bestimmte Gehaltsstufe der Gehaltsordnung erfolgt nach Maßgabe der anrechenbaren Vordienstzeiten gemäß § 324).

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