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§ 23 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen in mobilen Erziehungshilfen

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

Die Vorbereitungszeiten (kinderfreie Zeiten) für Frühförderinnen, Sonderkindergärtnerinnen und Behindertenpädagoginnen im mobilen Einsatz1) umfassen bei Vollbeschäftigung 7 Wochenstunden.2)

1) § 23 greift nur für drei spezielle Berufsgruppen und dabei nur, soweit diese im mobilen Einsatz sind. Wenngleich nur vom „mobilen Einsatz“ die Rede ist, ist offenbar der in § 3 Abs 1 definierte Begriff des mobilen Bereichs gemeint:

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