Die Vorbereitungszeiten (kinderfreie Zeiten) für Frühförderinnen, Sonderkindergärtnerinnen und Behindertenpädagoginnen im mobilen Einsatz1) umfassen bei Vollbeschäftigung 7 Wochenstunden.2)
1) § 23 greift nur für drei spezielle Berufsgruppen und dabei nur, soweit diese im mobilen Einsatz sind. Wenngleich nur vom „mobilen Einsatz“ die Rede ist, ist offenbar der in § 3 Abs 1 definierte Begriff des mobilen Bereichs gemeint:
