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§ 22b Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen in der Schulassistenz

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

1) Die Schulassistenz für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen im Schulalltag und in der pädagogischen Arbeit („Schulassistenz“) stellt eine Unterstützung für eine Schule oder eine Klasse dar, in der ein oder mehrere Schüler bzw Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen betreut werden. Mit dem Begriff Schulassistenz sind auch alle durch Bundes- und Landesgesetze abweichenden Bezeichnungen gleichgestellt.1)

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