vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 Einarbeiten von Zwickeltagen

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

Fällt in Verbindung mit Feiertagen1) die Arbeitszeit an Werktagen2) aus, um den Arbeitnehmerinnen eine längere zusammenhängende Freizeit zu ermöglichen, kann die ausfallende Normalarbeitszeit auf maximal 52 Wochen, die Ausfalltage einschließenden zusammenhängenden Wochen (Einarbeitungszeitraum), verteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!