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§ 4 Arbeitszeit1)

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 38 Stunden2). Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.

Fassung bis 31. Dezember 2021

1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden3). Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.

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