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D. Tabaktrafiken

Löschnigg/Sarny/Löschnigg10. AuflJänner 2023

Für alle Angestellten, die vor dem 1. Jänner 1998 in eine Tabaktrafik eingetreten sind (auch Aushilfskräfte), auf welche das AngG Anwendung findet gilt abweichend zu ABSCHNITT 1) H. folgende Regelung:

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