Bei Dienstreisen ist der Angestellten der durch die Dienstreise verursachte Aufwand zu entschädigen3). Die Angestellte hat die jeweils kostengünstigste Variante der Reise zu wählen.
1. Reisekosten
Bei Dienstreisen ist der Angestellten der durch die Dienstreise verursachte Aufwand zu entschädigen3). Die Angestellte hat die jeweils kostengünstigste Variante der Reise zu wählen.
1. Reisekosten
