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B. Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigung

Löschnigg/Sarny/Löschnigg10. AuflJänner 2023

Bei Dienstreisen ist der Angestellten der durch die Dienstreise verursachte Aufwand zu entschädigen3). Die Angestellte hat die jeweils kostengünstigste Variante der Reise zu wählen.

 

1. Reisekosten

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