1. Die Arbeitgeberin hat einem Antrag auf Bildungskarenz der Arbeitnehmerin zuzustimmen, wenn2)
1.1. Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht3).
1.2. die Antragstellung mindestens 6 Monaten vor gewünschtem Antritt erfolgt.
1. Die Arbeitgeberin hat einem Antrag auf Bildungskarenz der Arbeitnehmerin zuzustimmen, wenn2)
1.1. Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht3).
1.2. die Antragstellung mindestens 6 Monaten vor gewünschtem Antritt erfolgt.
