1. Allgemeine Bestimmungen
Betriebe können ab dem 1.12.2017 zu jedem ersten eines Monats, spätestens aber am 1.1.2022 die Arbeitnehmerinnen in die Gehaltsordnung NEU überführen. Der Umstiegsstichtag ist per Betriebsvereinbarung innerhalb dieses Zeitraumes zu vereinbaren. Kommt es zu keiner Einigung erfolgt der Umstieg spätestens am 1.1.2022.1)