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6. Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe

Löschnigg/Sarny/Löschnigg10. AuflJänner 2023

6. Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe

Weihnachtsremuneration1)Mit Ausnahme der Arbeitnehmerinnen mit Provision2) erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge spätestens am 1. Dezember eine Weihnachtsremuneration. Diese beträgt 100 % des Novembergehaltes3) bzw des im November ausbezahlten Lehrlingseinkommens4).

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