6. Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe
Weihnachtsremuneration1)Mit Ausnahme der Arbeitnehmerinnen mit Provision2) erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge spätestens am 1. Dezember eine Weihnachtsremuneration. Diese beträgt 100 % des Novembergehaltes3) bzw des im November ausbezahlten Lehrlingseinkommens4).