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G. Fortzahlung des Entgeltes bei Arbeitsverhinderung1,8,9)

Löschnigg/Sarny/Löschnigg10. AuflJänner 2023

1. Bei angezeigtem2) und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender3) Familienangelegenheiten besteht gemäß § 8 Abs (3) AngG Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes zB in folgenden Fällen:

1.1. bei eigener Eheschließung bzw Eintragung der Partnerschaft4) (3 Arbeitstage5),

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