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§ 27 FlexKapGG

1. AuflDezember 2023

§ 27 Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

Materialien:

S Materialien zu § 28.

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