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FlexKapGG: Praxiskommentar, Schneeweiss/Hule
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§ 15 FlexKapGG (Schneeweiss)
Schneeweiss
1. Aufl
Dezember 2023
§ 15 (1)
Die Gesellschaft darf eigene Geschäftsanteile nur erwerben:
unentgeltlich oder im Exekutionswege zur Hereinbringung eigener Forderungen der Gesellschaft;
durch Gesamtrechtsnachfolge;
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