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§ 8 FlexKapGG (Hule)

Hule1. AuflDezember 2023

§ 8 Eine Gesellschafterin, der mehr als eine Stimme zusteht, kann ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.

Materialien:11ErlRV 2320 BlgNR 27. GP 4.

Zu § 8:

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