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§ 10 - Definitionen im Zusammenhang mit dem Kooperationsmechanismus

Barbist/Kröll1. AuflSeptember 2023

Im Sinne dieses Abschnitts bedeuten:

„überprüfte Direktinvestition“:einen Vorgang im Sinne von § 1 Z 3, der einem Prüfverfahren in Österreich gemäß den §§ 7 oder 8 unterzogen wurde oder

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