Im Sinne dieses Abschnitts bedeuten:
„überprüfte Direktinvestition“:einen Vorgang im Sinne von § 1 Z 3, der einem Prüfverfahren in Österreich gemäß den §§ 7 oder 8 unterzogen wurde oderIm Sinne dieses Abschnitts bedeuten:
„überprüfte Direktinvestition“:einen Vorgang im Sinne von § 1 Z 3, der einem Prüfverfahren in Österreich gemäß den §§ 7 oder 8 unterzogen wurde oder