Vermehrt wird in den Medien über Verstöße von Mitarbeitern angesehener und am Markt etablierter Unternehmen gegen geltende Rechtsvorschriften berichtet, die zu Haftungsfragen und erheblichen Imageschäden geführt haben. Um allfällige Missstände innerhalb eines Unternehmens vor deren Bekanntwerden zu beseitigen, ist es in den meisten Fällen unerlässlich, interne Ermittlungen durchzuführen. Interne Untersuchungen sind daher auch dann sinnvoll, wenn eine Normenverletzung bekannt wird bzw ein entsprechender Verdacht besteht. Im ersteren Fall ist zu erwägen, die internen Untersuchungen in Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden vorzunehmen.