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§ 12 HSchG (Romandy)

Romandy2. AuflNovember 2023

§ 12 (1) Mit den Aufgaben der internen Stelle beauftragte Stellen sind

die Leiterin oder der Leiter der Bundesdisziplinarbehörde für alle Organisationseinheiten des Bundes (insbesondere Dienststellen und Zentralstellen einschließlich nachgeordneter Dienststellen im Sinne des § 278 BDG 1979) mit Ausnahme jener gemäß Z 2 bis 4 sowie Abs. 3;

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