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Kompakte Übersicht zu den Gewährleistungs- und Verjährungsfristen

Aichberger-Beig/Huber1. AuflAugust 2021

1. Sachmängel

Vor der Neuregelung waren Gewährleistungsfristen gleichzeitig Verjährungsfristen, weil nach Fristablauf Gewährleistungsrechte nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden konnten (§ 933 Abs 1 ABGB aF). Das neue Gewährleistungsrecht unterscheidet bei Sachmängeln zwischen der Gewährleistungs- und der Verjährungsfrist.

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