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§ 25 VGG

Aichberger-Beig/Huber1. AuflAugust 2021

Pflichten des Verbrauchers bei Vertragsauflösung

 

(1) Löst der Verbraucher den Vertrag auf, so darf er die digitale Leistung nicht mehr nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen.

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