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§ 19 VGG

Aichberger-Beig/Huber1. AuflAugust 2021

Vermutung bei Hervorkommen eines Mangels; Beweislast

 

(1) Wenn die digitale Leistung nach dem Vertrag einmal oder mehrmals einzeln bereitzustellen ist und innerhalb eines Jahres nach Bereitstellung ein Mangel hervorkommt, wird vermutet, dass er bereits bei Bereitstellung vorgelegen ist.

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