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Veröffentlichungspflichten auf der Homepage gemäß HSG 2014:

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Satzung:

Gemäß den §§ 9 Abs. 4 und 16 Abs. 4 HSG 2014 ist die Satzung auf der Homepage der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft oder der betreffenden Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft zu veröffentlichen.

Seite 416

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