Die Bestimmungen dieser Verordnung sind bei der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und Jahresvoranschläge für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 erstmalig anzuwenden.
Anlage 1 | Mindestgliederung Bilanz |
Anlage 2 | Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung bei doppelter Buchhaltung |
Anlage 3 | Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung bei Überschussrechnung |
Anlage 4 | Mindestgliederung Quartalsbericht |
