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§ 14

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

(1) Bei der Budgetausgestaltung ist Folgendes zu beachten:

Erwartete Aufwendungen (bzw. bei Überschussrechnung: Ausgaben) sind im Zweifel anzusetzen. Planungsunsicherheiten bei einzelnen Planungsobjekten können durch Zuordnung von Projektreserven berücksichtigt werden.

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