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§ 69

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

(1) Die Reihenfolge der Wahlvorschläge für die Bundesvertretung auf dem Stimmzettel ergibt sich bei der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahl 2015 aus der Mandatsstärke der Klubs gemäß § 8 Abs. 3 HSG 1998, sofern dem jeweiligen Wahlvorschlag eine schriftliche Bestätigung der oder des jeweiligen Klubvorsitzenden gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft in der Fassung vom 28. Juni 2014 beigelegt wird, in der diese oder dieser bestätigt, dass der Wahlvorschlag von ihrem oder seinem Klub unterstützt wird.

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