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§ 68

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

(2) Die Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits mit dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag erlassen werden. Die Inkraftsetzung ist jedoch frühestens mit 1. Oktober 2014 zulässig.

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