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§ 8

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

(1) Die Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sind:

die Bundesvertretung der Studierenden,die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (WK-ÖH).

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