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§ 30 – Prüfung des Restrukturierungsplans

Jaufer/Painsi1. LfgNovember 2021

(1) Das Gericht hat nach Vorlage des Restrukturierungsplans

die Angaben nach § 27 Abs. 2 auf deren Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit,die Plausibilität der Begründungen nach § 27 Abs. 2 Z 8,

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