Mit der neuen Restrukturierungsordnung (ReO) wurde ein Rahmen für präventive Restrukturierungen geschaffen. Die ReO fügt sich systematisch zwischen der außergerichtlichen Sanierung („stiller Ausgleich“) und dem gerichtlichen Sanierungsverfahren ein und soll dem volkswirtschaftlich unerwünschten Konkurs – im Sinne einer Verwertung des Vermögens und der Befriedigung der Gläubiger mit üblicherweise niedriger Quote – zuvorkommen.
