vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 65a (Peter Chvosta)

Chvosta/1. AuflOktober 2019

Wurde das Gesetzesprüfungsverfahren auf Antrag einer Person, die unmittelbar durch die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet (Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit. c B-VG), eingeleitet, so sind ihr im Fall des Obsiegens die erwachsenen Prozesskosten im Fall eines Bun

Seite 634

desgesetzes vom Bund, im Fall eines Landesgesetzes vom betreffenden Land zu ersetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte