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§ 61 (Claudia Fuchs/Benjamin Kneihs)

Fuchs/Kneihs1. AuflOktober 2019

Die vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnittes sind sinngemäß anzuwenden:

auf Anträge eines Gerichtes (Art. 139 Abs. 1 Z 1 B-VG), die die Entscheidung begehren, dass die angefochtene Verordnung oder bestimmte Stellen einer solchen gesetzwidrig waren (Art. 89 Abs. 3 B-VG);

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