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§ 56i (Markus Vašek)

Vašek/1. AuflOktober 2019

(1) Personen, wegen deren Verhaltens in Ausübung ihrer Funktionen im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss Beschwerde erhoben werden kann (im Folgenden Funktionäre genannt), sind:

der Verfahrensrichter und sein Stellvertreter;der Verfahrensanwalt und sein Stellvertreter;

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