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§ 36 (Martin Hiesel)

Hiesel/1. AuflOktober 2019

Für Exekutionen, die auf Grund des Art. 126a, des Art. 127c Z 1 oder des Art. 137 B-VG durchzuführen sind, bildet das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes den Exekutionstitel.

Fassung: BGBl I 98/2010 (NR: 24. GP IA 1187/A AB 989; BR: AB 8408).

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