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§ 18 AHK (Thiele)

Thiele4. AuflJuli 2023

§ 18 Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Entlohnung für Leistungen eines Rechtsanwalts, die von den vorstehenden besonderen Kriterien (Teil 2 und 3) nicht erfasst sind, kann auf Kriterien für vergleichbare Leistungen Bedacht genommen werden.

Literatur

Siehe § 1 RATG.

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