A. Historische Entwicklung und Grundlagen des anwaltlichen Kostenrechts
1. Historische Entwicklung
Der Rechtsanwalt1 erbringt eine hoch spezialisierte berufliche Dienstleistung. Dafür ist ihm naturgemäß eine Vergütung zu leisten. Durch seine Tätigkeit erwächst dem Rechtsanwalt bereits ein Anspruch auf Entlohnung. Das war nicht immer so.Seite 1
Advokat