Zwölf Jahre sind seit der Vorauflage vergangen und fast ein Vierteljahrhundert seit der Erstauflage. Dass sich die „Anwaltskosten“ immer noch bewähren, zeigen nicht nur zahlreiche bis ins Jahr 2022 reichende Zitate des Werkes in höchstrichterlichen Entscheidungen, sondern auch die wohlwollende Aufnahme bei berufsmäßigen Parteienvertreter:innen aller juristischen Zünfte.