vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 31b–31f KSchG (Donath)

Donath6. AuflAugust 2023

Reisevertrag

1
Die Umsetzung der neuen Pauschalreise-RL (2015/2302/EU , diese ersetzt die Vorgänger-Richtlinie 90/314/EWG ) wurde vom nationalen Gesetzgeber zum Anlass genommen, das Pauschalreiserecht aus dem KSchG (bisher §§ 31b–31f) herauszunehmen und in ein eigenes Regelwerk zu übertragen – das Pauschalreisegesetz (PRG, BGBl I 2017/50). Dies ist insofern sachgerecht, als auch schon bisher die Regelungen über Reiseveranstaltungsverträge auch auf Nicht-Verbraucherverträge anwendbar waren; insb muss es sich bei dem Reisenden nicht um einen Verbraucher handeln, sodass das PRG etwa auch auf beruflich veranlasste Reisen zur Anwendung gelangt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte