§ 27h (1) Der Heimbewohner kann das Vertragsverhältnis -- vorbehaltlich der sofortigen Kündigung aus einem wichtigen Grund -- jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende kündigen. Der Heimträger hat dem Bewohner, dessen Vertreter und der Vertrauensperson unverzüglich schriftlich den Erhalt der Kündigung zu bestätigen.