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§ 9 KSchG (Donath)

Donath6. AuflAugust 2023

§ 9 Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleistungsgesetz zu beachten.

Fassung BGBl I 2021/175

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