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§ 2 EPG (Jesser-Huß)

Jesser-Huß6. AuflAugust 2023

§ 2 Eine eingetragene Partnerschaft können nur zwei Personen begründen (eingetragene Partner). Sie verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Fassung BGBl I 2017/161 (VfGH), ab 1. 1. 2019

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