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§ 942 ABGB (Liedermann)

Liedermann6. AuflAugust 2023

§ 942 Sind Schenkungen vorher dergestalt bedungen, dass der Schenkende wieder beschenkt werden muss; so entsteht keine wahre Schenkung im Ganzen; sondern nur in Ansehung des übersteigenden Wertes.

Fassung JGS 1811/946

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