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ABGB: Taschenkommentar, Schwimann/Neumayr
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§ 905b ABGB (Kolmasch)
Kolmasch
6. Aufl
August 2023
§ 905b aufgehoben (BGBl I 2013/50).
Kolmasch
in
Schwimann/Neumayr
(Hrsg), ABGB Taschenkommentar
6
(2023) § 905b ABGB Rz 1
1
§ 905b erhielt durch das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG, BGBl I 2013/50) die neue Paragraphenbezeichnung § 905a.
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§ 905b ABGB