vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 777 ABGB (Nemeth/Niedermayr)

Nemeth/Niedermayr6. AuflAugust 2023

§ 777 Selbst wenn ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig oder enterbt worden ist, steht ihm doch stets der notwendige Unterhalt zu.

Fassung BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte