vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 668 ABGB (Kolmasch)

Kolmasch6. AuflAugust 2023

§ 668 aufgehoben durch BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015), seit 1. 1. 2017 (§ 1503 Abs 7 Z 1).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte