Erbunwürdigkeit
Subsidiarität
Das ErbRÄG 2015 brachte eine Neuordnung der Erbunwürdigkeitsgründe. Es wird nun zwischen absoluten und relativen (besser: subsidiären) Erbunwürdigkeitsgründen unterschieden.Erbunwürdigkeit
Subsidiarität
Das ErbRÄG 2015 brachte eine Neuordnung der Erbunwürdigkeitsgründe. Es wird nun zwischen absoluten und relativen (besser: subsidiären) Erbunwürdigkeitsgründen unterschieden.