vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vor §§ 367–368 ABGB (Illedits)

Illedits6. AuflAugust 2023

§§ 367 f idF BGBl I 2005/120 sind gem Art XXXII Abs 1 HaRÄG auf nach dem 31. 12. 2006 abgeschlossene Rechtsgeschäfte anzuwenden. Die Regeln über den gutgläubigen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten gem § 366 HGB wurden in das UGB nicht übernommen, sondern die diesbezüglichen Bestimmungen des ABGB, die nun auch für Unternehmergeschäfte gelten, reformiert. Die Neuregelung stellt eine Kombination der Merkmale des § 366 HGB (Anknüpfung an die Unternehmer- bzw Kaufmannseigenschaft) und des alten § 367 dar (s 2 Ob 188/11b).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!