Zweiter Teil
Von dem Sachenrechte
§ 285 Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt.
Zweiter Teil
Von dem Sachenrechte
§ 285 Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt.