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§ 140 ABGB (Nademleinsky)

Nademleinsky6. AuflAugust 2023

Zweiter Abschnitt
Abstammung des Kindes

 

§ 140 Die nach diesem Gesetzbuch begründete Abstammung und deren Änderung sowie die Feststellung der Nichtabstammung wirken gegenüber jedermann.

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